R E C H T S A N W A L T      T O M  M O H R I N G
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Rechtsgebiete

  

Hauptbereiche des Beratungsangebotes sind die folgenden Rechtsgebiete:
 

- "Mobile" Rechtsberatung

- Mediation

- Inkasso / Forderungsbeitreibung / Forderungsrealisierung / Zwangsvollstreckung

- Vertragsrecht

- Verkehrs- / Verkehrsunfallrecht  

- Privates Baurecht und Mietrecht

- Straf- / Ordnungswidrigkeitenrecht

 

"Mobile" Rechtsberatung

Diese versteht sich als "Vor Ort"-Besprechung und "Vor Ort"-Beratung am Ort Ihres Aufenthaltes und/oder dort "vor Ort", wo eine Schädigung eingetreten ist.

"Gerne komme ich zu Ihnen!"

Sie können problemlos auf Ihre Unterlagen und alle wichtigen Informationen zugreifen, sparen parallel Zeit, Fahrtkosten und brauchen keinen Kinder- oder Tiersitter.


Mediation

Unter dem Begriff "Mediation" versteht man die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit des Mediators, konstruktiv auf die Transparenz & gemeinsame Aufarbeitung einer Problemsituation zwischen Konfliktparteien (Familie, Arbeit, Freizeit u.a.) hinzuarbeiten, um diese für die Beteiligten interessengerecht einer einvernehmlichen und dauerhaften Lösung zuzuführen.

 

Inkasso / Forderungsbeitreibung

Mit dem Begriff "Inkasso" wird im Allgemeinen "der Einzug von offenen Forderungen" bezeichnet.

Bedingt durch eine heute spürbar angespanntere Finanzlage und schlechtere Zahlungsmoral von Schuldnern droht Gläubigern zunehmend die Gefahr, ihre Forderungen nicht (mehr) geldwert realisieren zu können und dadurch sogar selbst in eine wirtschaftliche Notlage zu geraten.

Instrumentarien des Schuldnerschutzes, wie Vollstreckungsschutz, Schuldenbereinigungsplan, P-Konten, Verbraucherinsolvenz und Wohlverhaltensphase, sind den meisten Gläubigern als Inbegriff von "privaten Rettungsinseln der Schuldner" durchaus bekannt. Oft führt gerade eine hieraus entstehende Angst, "jetzt eigentlich nichts mehr machen zu können", zu einer lähmenden Inaktivität der Gläubiger, ihren Forderungen doch noch mit Aussicht auf einen späteren Erfolg nachgehen zu wollen.

Aber: Nur wenn ein Gläubiger frühzeitig systematisch und dann langfristig handelt, besteht die Chance, letztlich zu seinem Recht bzw. hierüber an ihm zustehendes Geld zu gelangen.

Von daher ist die Tätigkeit der "Forderungsbeitreibung" als ein sehr komplexer Auftrag zu verstehen, der weit über einen persönlichen Kontakt mit Hilfestellung und Aktualisierung einer Forderung hinausgeht. Denn er zeichnet sich als eine Leistung "Alles aus einer Hand" aus, von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung eines Schuldners über die Aufnahme des gerichtlichen Mahnwesens (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) bis hin zu anschließenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

  

Vertragsrecht

Dies weitreichende Aufgabengebiet umfasst die folgenden Tätigkeiten:

(Vorvertragliche) Vertragsberatung, Vertragsgestaltung und vertragliches Risikomanagement, die Betreuung und Abwicklung von Verträgen (Lösung vertragsrechtlicher Streitigkeiten, Rücktritts- und Kündigungserklärungen sowie Gestaltung von Aufhebungsverträgen).

Bereits im Vorfeld eines Vertragsabschlusses oder auch erst später, direkt beim Abschluss, bei der Vertragserfüllung oder der Vertragsabwicklung können sich verschiedene Unstimmigkeiten und Probleme ergeben. Oft zeigt sich die interessengerechte Regelung und Lösung als sehr kompliziert.

Zudem unterliegt jedes "besondere" Vertragsrecht (wie z.B. beim Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Reisevertrag, Mietvertrag usw.) einer ganz eigenen ("besonderen") gesetzlichen Regelungsmaterie, die es dabei zu berücksichtigen gilt.

Die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung und Interessenvertretung ist von daher im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen ebenso wichtig, wie bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung, sei es über die Durchsetzung oder die Abwehr von Vertrags-Ansprüchen.

  

Privates Baurecht und Mietrecht

Hier steht meist die Klärung von Fragen über Themen des jeweils einschlägigen Vertragsrechts im Vordergrund sowie um die Geltendmachung und die Abwehr von Mietzins-, Werklohn-, Gewährleistungs- und sonstigen Schadenersatzansprüchen.

Hiervon betroffen sind Bauherren, Käufer, Eigentümer, Architekten, Vermieter und "auf der anderen Vertragsseite" z.B. meistens die Mieter und die Pächter.

  

Zwangsvollstreckung / Forderungsrealisierung

Unter dem Begriff "Zwangsvollstreckung" wird das staatlich vorgesehene Verfahren verstanden, mit dem ein Gläubiger "zwangsweise" seine rechtskräftig festgestellten Ansprüche (z.B. durch Vollstreckungsbescheid, vollstreckbare Urteile) gegen einen Schuldner durchsetzen kann, wenn dieser seiner festgestellten Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt.

Durch dieses Verfahren soll vor allem auch sichergestellt werden, dass selbst berechtigte Zwangsvollstreckungen nicht in Eigenregie (Selbsthilfe) der Gläubiger vorgenommen werden.

 

Verkehrsrecht / Verkehrsunfallrecht 

Verkehrsunfälle von Teilnehmern in einem kontinuierlich dichter und hektisch werdenden Straßenverkehr gehören heute zu einem Alltagsbild, lassen sich aber leider kaum vermeiden. "Glück" hat, wer davon verschont bleibt und dennoch kann sich hierauf leider niemand sicher verlassen.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann in Bruchteilen von Sekunden zum Beteiligten eines Unfalls werden. Manchmal beschränken sich dessen Folgen auf einen kleinen Blechschaden, der sich einfach und leicht mit nur wenig Geldaufwand aus der Welt schaffen lässt.

In anderen Fällen reichen die Folgen tiefer und wirken materiell wie persönlich viel schlimmer, gerade, wenn diese zu dauerhaften Folgen für die Beteiligten und deren Familien führen.

In derartigen Situationen ist es wichtig, hilfreich und entlastend, einen Partner an seiner Seite zu wissen, der alle rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Interessen kompetent und "objektiv von außen" vertritt. Nicht als ein am Unfallgeschehen direkt Beteiligter und ohne ein eigenes Interesse am Ausgang des Geschehens .

Nachvollziehbar wird oft schon die Beachtung aller Formalitäten und Notwendigkeiten für eine optimale Abwicklung des eigenen, oft noch jungen Unfallereignisses, als Überforderung empfunden. Das geht selbst "rechtlichen Profis" wie Rechtsanwälten, Richtern, Staatsanwälten, Polizisten usw. oft nicht anders, denn als Unfall-Betroffener ist man mit seinen Gedanken und Gefühlen viel zu nah dran an einem unglücklichen Unfallgeschehen.

Und die Klärung der nach einem Unfall von allen Seiten auftauchenden Fragen, z.B. "wer" Schuld hat und "zu welchem Prozentanteil" oder "wieviel" und "welche Schäden" man "von wem" ersetzt verlangen kann, betrifft nur den zivilrechtlich relevanten Bereich.

Parallel hierzu kann jedes Unfallereignis auch zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens gegen einen "möglichen" Unfallbeteiligten zur Folge haben.

Hieraus ergibt sich dann das Erfordernis, so früh wie nur möglich eigene Kenntnisse über den Stand der polizeilichen Ermittlungen zu erhalten oder gegen die Verhängung eines Bußgeldes bzw. bei der Einleitung eines Strafverfahrens (Körperverletzung, Todesfolge, Alkohol usw.) rechtzeitig aktiv zu werden. Nichts anders gilt, wenn es um „Punkte in Flensburg“, ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis geht. Vielfach haben diese Sanktionen für die Betroffenen – privat wie beruflich – auf Dauer sehr negative Auswirkungen und können oft nur durch einen rechtzeitig eingeholten anwaltichen Rat abgewendet werden.

Wer hier früh zu lange wartet, kann später um so länger mit den negativen Konsequenzen zu kämpfen haben!

 

Ordnungswidrigkeitenrecht/ Strafrecht 

Wie bereits unter dem Tätigkeitsfeld "Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht" angesprochen, kann jeder Person, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, nur dringend empfohlen werden, äußerst frühzeitig - also von Verfahrensbeginn an - für die Beiziehung eines anwaltlichen Verteidigers zu sorgen.

Ein Verteidiger betreut Sie über die Dauer eines solchen Verfahrens hinweg durch Rat und Tat, klärt Sie über rechtlich, persönlich und wirtschaftlich mögliche Folgen und Sanktionen auf und setzt sich umfassend für die Wahrung Ihrer Rechte ein.

Denn in einem Ermittlungsverfahren werden Polizei und Staatsanwaltschaft so weitreichende Befugnisse eingeräumt, dass hierdurch einem Betroffenen (Beschuldigten) einschneidende Eingriffe in dessen Privat- und Persönlichkeitsphäre drohen können. Mögliche Befragungen, Durchsuchungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen sind dabei nur auszugsweise Beispiele, die von den Betroffenen meist als sehr unangenehm empfunden werden. Dies gilt ebenso für eine drohende Entziehung der Fahrerlaubnis oder Untersuchungshaft.

Nur die rechtzeitige Einschaltung eines Verteidigers kann dann noch wirksam helfen, um den Eintritt derartiger Ereignisse und Erlebnisse im Vorfeld zu vermeiden oder zu mindern.

Hierauf haben Sie ein staatlich garantiertes Recht!

Sofern gegen einen Betroffenen schon Anklage erhoben oder das strafrechtliche Hauptverfahren eröffnet sein sollte, gilt das vorstehend Dargestellte noch dringlicher. Denn hier kann ein anwaltlicher Verteidiger wirksam für die Wahrung von Rechten durch die gezielte Einflussnahme auf den Verfahrensgang bzw. einen Verhandlungsprozess Sorge tragen.

Dies sieht bei der Strafvollstreckung nicht anders aus. Diese kannvon der Verhängung eines Bußgeldes über Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe mit und ohne Bewährung reichen.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten nimmt das Verkehrsrecht den größten Raum ein. Im Gegensatz zum Strafrecht werden hier kleinere, also weniger gravierende Verkehrsverstöße (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, falsches Parken usw.) oft nur mit einem Bußgeld geahndet. Von seinem formalen Ablauf her gleicht das Verfahren den Grundzügen eines Strafverfahrens.

Rechtsanwalt T. Mohring | Telefon: 0228 - 989 282 - 20 | Fax: 0228 - 989 282-22  |